Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BalkonWerk Süd GmbH
Stand: Juni 2026
1. Einleitung und Annahme der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der BalkonWerk Süd GmbH, Musterstraße 12, 70173 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen insbesondere im Bereich Balkonsanierung und Instandsetzung, Abdichtung von Balkonflächen, Geländer-Montage und Austausch, Balkonbeläge aus Holz, WPC und Feinsteinzeug, statische Prüfung und Schadensanalyse sowie Balkonerweiterung und Modernisierung.
Mit der Beauftragung, der Annahme eines Angebots oder der Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Zu den Leistungen der BalkonWerk Süd GmbH können insbesondere gehören:
- Balkonsanierung und Instandsetzung
- Abdichtung von Balkonflächen
- Geländer-Montage und Austausch
- Verlegung und Erneuerung von Balkonbelägen aus Holz, WPC und Feinsteinzeug
- Statische Prüfung und Schadensanalyse
- Balkonerweiterung und Modernisierung
Sofern für die Durchführung der Arbeiten Genehmigungen, Zustimmungen Dritter, behördliche Erlaubnisse oder statische Nachweise erforderlich sind, obliegt deren Einholung grundsätzlich dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin kann den Auftraggeber hierbei unterstützend beraten, übernimmt jedoch ohne gesonderte Vereinbarung keine Garantie für die Erteilung solcher Genehmigungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform. Mehraufwand, der durch unvorhersehbare Umstände, verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bauteile, ungeeignete Untergründe oder nachträgliche Änderungswünsche entsteht, ist gesondert zu vergüten.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu baulichen Gegebenheiten, vorhandenen Schäden, Vorarbeiten, Leitungen, Sondernutzungsrechten, Eigentumsverhältnissen und etwaigen Vorgaben von Eigentümergemeinschaften oder Vermietern.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- der Zugang zur Baustelle zum vereinbarten Termin gewährleistet ist,
- Arbeitsbereiche frei zugänglich und ausreichend vorbereitet sind,
- Strom, Wasser und erforderliche Nebenleistungen, soweit vereinbart oder üblich, zur Verfügung stehen,
- gefährliche Gegenstände, Pflanzen, Möbel oder sonstige bewegliche Sachen aus dem Arbeitsbereich entfernt sind,
- die erforderlichen Zustimmungen Dritter vorliegen,
- die Baustelle den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Mitwirkung oder Anzeige, gehen daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden zu seinen Lasten, soweit die Auftragnehmerin diese nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine eigenmächtigen Eingriffe in die von der Auftragnehmerin ausgeführten Arbeiten erfolgen. Eigenleistungen des Auftraggebers oder Dritter dürfen die Leistung der Auftragnehmerin nicht beeinträchtigen.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Euro und, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen, Materiallieferungen oder vorbereitende Arbeiten zu verlangen. Bei umfangreichen Projekten kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Der Auftraggeber gerät bei Nichtzahlung nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Verzugsfall ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Bei Mängelansprüchen bleibt das Zurückbehaltungsrecht im gesetzlichen Umfang unberührt.
5. Stornierung und Rückerstattung
Eine Stornierung oder Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachstehenden Regelungen möglich. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Planung, Anfahrt, Materialbeschaffung, Sonderbestellungen, statische Vorprüfungen, Baustelleneinrichtung und bereits erbrachte Leistungen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sofern der Auftraggeber einen vereinbarten Termin kurzfristig absagt oder die Durchführung aus Gründen verhindert, die aus seiner Sphäre stammen, kann die Auftragnehmerin eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Werkverträgen gelten im Übrigen die gesetzlichen Kündigungsrechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund. Im Falle einer berechtigten Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen abgerechnet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur insoweit, als Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind oder gesetzliche Gewährleistungs- oder Rückabwicklungsansprüche bestehen. Individuell beschaffte Materialien, Sonderanfertigungen und bereits verbrauchte Baustoffe sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern keine abweichende zwingende gesetzliche Regelung greift.
6. Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Auftragnehmerin eine Garantie übernommen hat, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, bauliche Vorbelastungen, verdeckte Mängel, höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, sofern die Auftragnehmerin diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Bei Arbeiten an Balkonen können witterungsbedingte Einflüsse, bauliche Besonderheiten und verdeckte Schäden die Ausführung beeinflussen. Eine Haftung für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten besteht nur bei Verschulden der Auftragnehmerin.
7. Geistige Eigentumsrechte
An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Fotos, Dokumentationen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behält sich die BalkonWerk Süd GmbH sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte vor, soweit diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden.
Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin weder vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben noch für andere Projekte verwendet werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, sofern sie nicht zur Vertragserfüllung beim Auftraggeber verbleiben müssen.
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung individuelle Planungsleistungen, Skizzen oder technische Ausarbeitungen erstellt werden, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die BalkonWerk Süd GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls weiterer betroffener Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung, Kommunikation, Dokumentation von Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber eingewilligt hat. Dies kann insbesondere die Weitergabe an Steuerberater, IT-Dienstleister, Subunternehmer oder Behörden umfassen, sofern dies erforderlich ist.
Betroffene Personen haben die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der BalkonWerk Süd GmbH, sofern eine solche bereitgestellt wird.
9. Höhere Gewalt
Die BalkonWerk Süd GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Brand, Überschwemmung, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie Pandemien oder Epidemien.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Dauert das Leistungshindernis länger als angemessen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften anzupassen oder zu beenden, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
10. Änderungen der AGB
Die BalkonWerk Süd GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern hierauf in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen wurde und eine solche Zustimmungsfiktion rechtlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingendes Recht eine Anpassung erfordert.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Stuttgart, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Die BalkonWerk Süd GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Kontaktinformationen
BalkonWerk Süd GmbH
Musterstraße 12
70173 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 711 48273916
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.
Hinweis: Diese AGB sind auf die Leistungen der BalkonWerk Süd GmbH zugeschnitten und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall.